Für den Geschäftsverkehr der ONE PLANET SOLUTIONS GMBH GmbH, Dr.- Billrothstraße, 3430 Tulln (im Folgenden: ONE PLANET SOLUTIONS GMBH, Übergeber, wir oder uns), gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit ONE PLANET SOLUTIONS GMBH, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder ergänzende Regelungen -- insb allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen -- werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies von ONE PLANET SOLUTIONS GMBH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
Angebote von ONE PLANET SOLUTIONS GMBH sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Vertragspartners gilt als zu Stande gekommen, wenn entweder ONE PLANET SOLUTIONS GMBH eine Auftragsbestätigung schriftlich, per E-Mail an den Vertragspartner absendet oder wenn die bestellte Ware von ONE PLANET SOLUTIONS GMBH versendet bzw die Dienstleistung erbracht wird.
Ein Kostenvoranschlag wird von ONE PLANET SOLUTIONS GMBH nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 15% ergeben, so wird ONE PLANET SOLUTIONS GMBH den Vertragspartner davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen von weniger als 15%, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und können diese Kosten ohne weiters in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts Anderes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
Kostenvoranschläge sind entgeltlich.
Der Vertragspartner verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm von ONE PLANET SOLUTIONS GMBH zugänglich gemachten, zur Verfügung gestellten oder sonst im Zusammenhang oder auf Grund einer Geschäftsbeziehung oder des Kontaktes zur ONE PLANET SOLUTIONS GMBH bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren und diese ohne Zustimmung von ONE PLANET SOLUTIONS GMBH Dritten in keiner wie immer gearteten Weise zugänglich zu machen. Weiteres verpflichtet sich der Vertragspartner Informationen nur auf „need to know"-Basis und nur im Rahmen des abgeschlossenen Vertrages zu verwenden.
Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt für 3 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung mit ONE PLANET SOLUTIONS GMBH oder unabhängig von einer Geschäftsbeziehung für 3 Jahre nach Angebotslegung von ONE PLANET SOLUTIONS GMBH aufrecht.
Der Vertragspartner ist ausdrücklich damit einverstanden und erteilt die Zustimmung, dass seine personenbezogenen Daten, wie Vorname, Nachname, Anschrift, Postleitzahl, Geburtsdatum, Firmennummer und Informationen zu Kontoverbindungen zum Zwecke der Erfüllung sämtlicher wechselseitigen Rechte und Pflichten aus dem mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Vertrag erhoben, übermittelt, verarbeitet und verwendet werden dürfen. Der Vertragspartner es ausdrücklich damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten für die Erfüllung der wechselseitigen Rechte und Pflichten automationsunterstützt ONE PLANET SOLUTIONS GMBH und allfälligen Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellt werden.
Wenn ONE PLANET SOLUTIONS GMBH beim Vertragspartner Anlagen oder Applikationen erstellt, errichtet oder installiert die einer behördlichen Genehmigung (zb datenschutzrechtliche Genehmigungen) oder einer Nutzungszustimmung von Dritten bedürfen, so sind sämtliche Anträge, Genehmigungen etc. durch den Vertragspartner selbst einzuholen. Für die Einhaltung derartiger Vorschriften ist ausschließlich der Vertragspartner verantwortlich und hält ONE PLANET SOLUTIONS GMBH schad- und klaglos.
Unsere Preise sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Vertragspartner zu bezahlen. Sollte eine Lieferung bzw Dienstleistung in das EU-Ausland erbracht werden, so verrechnet ONE PLANET SOLUTIONS GMBH lediglich den Nettopreis, wenn der Vertragspartner die entsprechenden Informationen (ATU-Nummer etc.) rechtzeitig vor Rechnungslegung zur Verfügung stellt.
Die von ONE PLANET SOLUTIONS GMBH bekannt gegebenen Preise gelten „Ab Werk" bzw. „ex works" INCOTERMS 2010 und beinhalten nicht die Kosten für Transport, Montage oder Aufstellung.
Dienstleistungen einschließlich der Schulung und Einarbeitung der Mitarbeiter des Vertragspartners werden laut bekannt zugebender Dienstleistungspreisliste verrechnet. Für Dienstleistungen, die an Samstagen/Sonntagen und anderen Zeiten als der Normalarbeitszeit, (Montag -- Donnerstag 7.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr), sowie an Feiertagen erbracht werden, wird ein Zuschlag in Höhe des § 10 Abs 1 Zif 1 des Österreichischen Arbeitszeitgesetzes in Rechnung gestellt, wobei der Berechnung der sich aus der Preisliste ergebende Normalstundensatz zugrunde gelegt wird.
In Durchführung des Auftrages anfallende Reisekosten und Spesen sind vom Vertragspartner neben dem vereinbarten Preis zu tragen.
Preisgleitung: Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der Forderung plus Nebenforderung vereinbart. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex (VPI 2015 = 100) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben/unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Die sich so ergebenden Beträge sind auf eine Dezimalstelle aufzurunden.
Die ONE PLANET SOLUTIONS GmbH GmbH ist aus eigenem berechtigt, wie auch auf Antrag des Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 1,4 % hinsichtlich (a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarungen oder (b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Materialkosten aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommissionen oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Änderungen relevanter Wechselkurse, etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegenüber jenen im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung ändern, sofern wir uns nicht in Verzug befinden. Bei Teillieferungen sind die Entgeltsanpassungen dem entsprechend auch zulässig.
Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart. Von uns genannte Lieferfristen und –termine gelten als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Vertragspartner mitgeteilt wurde.
Wenn der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird oder der Vertragspartner in Verzug gerät, geht die Gefahr mit dem Zugang der Meldung der Versandbereitschaft auf den Vertragspartner über.
Wenn eine von uns bestätigte Lieferfrist nicht eingehalten wird, ist der Vertragspartner nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er schriftlich unter Setzung einer zumindest dreiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurücktritt. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenem Brief geltend zu machen.